| |||||||||| | | |||||||||| | Für die Berechnung des Invalideneinkommens ging das Gericht davon aus, dass aufgrund der Ausbildung und der beruflichen Erfahrung der Beschwerdeführerin, der ausgeglichene Arbeitsmarkt im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen auch bei einem hohen Anforderungsniveau Stellen bereit halte, die ihrem Ressourcen- und Belastungsprofil entsprächen. Trotz Gesundheitsbeeinträchtigung sei der Beschwerdeführerin die Erzielung eines Einkommens von Fr. 104'526.15.- (Abzug vom Tabellenlohn: 10 %) bzw. von Fr. 98'719.15 (Abzug vom Tabellenlohn: 15 %) möglich. | |||||||||| | | |||||||||| |