_ eine vierjährige Ausbildung zur Sozialarbeiterin an der Fachhochschule […]. Am 16. Mai 2013 sprach ihr die IV-Stelle berufliche Eingliederungsmassnahmen zu. Sie wies A.______ darauf hin, dass falls sie berufliche Massnahmen wünsche, sie diese schriftlich beantragen könne. Dieser Aufforderung kam A.______ mit Schreiben vom 17. Mai 2013 nach. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.4 Die IV-Stelle erliess am 14. August 2013 einen neuerlichen Vorbescheid und setzte A.______ über die geplante Abweisung ihres Gesuchs um berufliche Massnahmen in Kenntnis