Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass sie ihre Arbeitsbemühungen für den Monat Oktober 2013 wegen familiären Probleme zu spät eingereicht habe. Da ihr Onkel sowie die Mutter ihrer Schwägerin in dieser Zeitspanne verstorben seien, habe sie den Abgabetermin versäumt. Sie habe sich in dieser Zeit sehr schlecht gefühlt. Dennoch habe sie den Nachweis für Oktober 2013 aber vollständig erbringen können und auch sei sie für eine telefonische Arbeitsvermittlung stets erreichbar gewesen. Sie habe sich bis anhin noch nie krank gemeldet und aufgrund der Arbeitssuche während eines Jahres kaum Ferien in Anspruch genommen.