am 29. Januar 2014 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie beantragte die Aufhebung der Verfügung sowie die Feststellung, dass sie mit Wirkung ab 1. Juni 2008 Anspruch auf eine halbe und ab 1. April 2009 auf eine ganze Invalidenrente habe. Eventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle aufzuheben und die Angelegenheit im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der IV-Stelle. Am 3. Februar 2014 lud das Verwaltungsgericht die Pensionskasse, die C.______AG, ins Verfahren bei. Die IV-Stelle liess sich am 5. März 2014 vernehmen und beantragte die teilweise Gutheissung der Beschwerde.