Die Kammer zieht in Erwägung: | |||||||||| | | |||||||||| | | |||||||||| | I. | |||||||||| | 1. | |||||||||| | 1.1 Die am […] geborene A.______ bezieht seit 1. März 2000 eine Witwenrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Am 28. November 2005 und am 31. März 2008 (vgl. Unfallmeldungen vom 14. Dezember 2005 und vom 9. April 2008) erlitt sie Autounfälle. Dabei kam es jeweils zu einer Halswirbelsäulen-Distorsion und es stellten sich unter anderem die typische Schleudertrauma-Symptomatik, ein persistierender, linksseitiger Tinnitus, ein wirbelsäulenbezogenes Schmerzsyndrom, Fibromyalgie, ein beidseitiges Karpaltunnelsyndrom und psychische Beschwerden ein.