ganztägigen Pensum mit etwas vermehrten Pausen. | | | | 6.6 Dr. med. V.______, Rheumatologie sowie Physikalische Medizin und Rehabilitation FMH, vom regionalen ärztlichen Dienst (RAD) der IV, teilte der Beschwerdegegnerin am 10. Juni 2013 und am 19. Juli 2013 mit, dass dem Gutachten des ABI gefolgt werden könne. So habe sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers in psychiatrischer Hinsicht sehr wohl verbessert, weshalb ihm eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit in bezüglich Lärmbelastung ruhiger Umgebung zu 90 %, ganztags verwertbar, zumutbar sei. | | | | 6.7