Ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit diagnostiziert wurden eine Schmerzverarbeitungsstörung bei Schleudertrauma vom 21. Mai 1998 (ICD-10: F54) mit ausgeprägten Verdeutlichungen in allen Untersuchungen sowie ein chronisches zervikospondylogenes Schmerzsyndrom (ICD-10: M53.1) ohne Dysbalancen der Schultergürtelmuskulatur, ohne Hinweise für eine radikuläre Symptomatik, mit radiologisch und kernspintomographisch unauffälligem Befund sowie mit Schädelprellung und Nasenbeinfraktur. Insgesamt sei der Beschwerdeführer aus polydisziplinärer Sicht für eine körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeit zu 90 % arbeits- und leistungsfähig, verwertbar in einem