| | | | Zusammenfassend hielten die Gutachter folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit fest: Angst und depressive Störung gemischt (ICD-10: F41.2). Ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit diagnostiziert wurden eine Schmerzverarbeitungsstörung bei Schleudertrauma vom 21. Mai 1998 (ICD-10: F54) mit ausgeprägten Verdeutlichungen in allen Untersuchungen sowie ein chronisches zervikospondylogenes Schmerzsyndrom (ICD-10: M53.1) ohne Dysbalancen der Schultergürtelmuskulatur, ohne Hinweise für eine radikuläre Symptomatik, mit radiologisch und kernspintomographisch unauffälligem Befund sowie mit Schädelprellung und Nasenbeinfraktur.