und Dr. T.______ vorgenommen wurden, ergaben, dass der Beschwerdeführer an einem chronischen zervikospondylogenen Schmerzsyndrom leide. Die objektiven Beschwerden seien weitgehend unauffällig und für die von ihm angegebenen Beschwerden habe sich kein morphologisches Korrelat gefunden. Auch am peripheren Nervensystem seien keine Anzeichen einer radikulären Symptomatik vorhanden, weshalb aus rheumatologischer wie auch aus neurologischer Sicht die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers für eine körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeit nicht eingeschränkt sei. | | | | Die neuropsychologische Untersuchung durch Dr. U.