Er zeige eine leicht belegte Stimmungslage, Vermeidungsverhalten und Ängste. Aus psychiatrischer Sicht sei dadurch die Arbeitsfähigkeit um 10 % eingeschränkt. Da der Beschwerdeführer überaus lärmempfindlich wirke, müsse die 90%ige Arbeitsfähigkeit unter den Bedingungen eines ruhigen Arbeitsplatzes erfolgen. Weiter leide er an einer Schmerzverarbeitungsstörung, welche die nicht ausreichend objektivierbaren somatischen Beschwerden erkläre. Ein Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit bestehe dadurch aber nicht. | | | | Die rheumatologische und die neurologische Untersuchungen, welche durch Dr. S.______ und Dr. T.___