Bei der allgemeininternistischen Untersuchung durch Dr. Q.______ konnten keine Befunde erhoben werden, welche einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers haben. Aufgrund der Untersuchungsbefunde und der anamnestischen Angaben hätten sich zudem auch keine Hinweise für eine frühere, länger andauernde, höhergradige Arbeitsunfähigkeit wegen eines internistischen Leidens ergeben. | | | | Bei der durch Dr. R.______ erfolgten psychiatrischen Untersuchung wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer an Angst und depressiver Störung gemischt leide. Er zeige eine leicht belegte Stimmungslage, Vermeidungsverhalten und Ängste.