Mit Verfügung vom 26. Januar 2001 sprach die Suva dem Beschwerdeführer ab 1. Januar 2001 eine ganze Invalidenrente zu. Auch die Beschwerdegegnerin führte eine Rentenprüfung durch und verfügte am 1. Mai 2001 ebenfalls eine ganze Invalidenrente mit Wirkung ab 1. Mai 1999. | | | | 6.4 Bei den in den Jahren 2006 und 2011 durchgeführten Rentenrevisionen, welche ohne eingehende medizinische Abklärungen und grundsätzlich nur unter Einholung von hausärztlichen Berichten erfolgten, konnten bei der Überprüfung des Invaliditätsgrads keine rentenbeeinfllussenden Änderungen festgestellt werden.