Im ärztlichen Zwischenbericht vom 29. November 2000 führte Dr. L.______ aus, dass die Diagnosen unverändert geblieben seien und das Beschwerdebild des Beschwerdeführers stationär und äusserst therapierefraktär sei. Dessen Belastbarkeit sei äusserst gering und er leide an chronischen zervikozephalen Schmerzen, Konzentrationsstörungen sowie bei kleinen Alltagsbelastungen an Angstattacken, Schlafstörungen und Restless Legs. Durch die persistierende und ebenfalls therapierefraktäre Angststörung sei der Beschwerdeführer unfähig, normal zu kommunizieren oder auch einfache Tätigkeiten mit der nötigen Konzentration und Durchhaltevermögen durchzuhalten.