__, Dr. med. O.______, Abteilungsarzt, und Dr. med. P.______, Stv. Oberärztin, zu denselben Diagnosen, welche PD Dr. M.______ in seinem Bericht vom 10. August 1999 festhielt. Weiter führten sie aus, dass der Beschwerdeführer zurzeit 100 % arbeitsunfähig sei und voraussichtlich auch in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein werde, den Anforderungen einer Berufsabklärung nachzukommen. Zudem empfahlen sie, nach intensiver Psychotherapie und entspannenden physiotherapeutischen Massnahmen eine Neubeurteilung der Arbeitsfähigkeit, insbesondere bezüglich einer Berufsabklärung durch die IV, durchzuführen.