Weiter bestünden ein zervikozephales Syndrom, neuropsychologische Defizite und eine posttraumatische Belastungsstörung. Er empfahl, dass der Beschwerdeführer erneut ein interdisziplinäres stationäres Therapieprogramm für die Dauer von vier bis sechs Wochen absolvieren solle, damit anschliessend eine stationäre berufliche Abklärung durchgeführt werden könne, welche jedoch zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund seines Gesundheitszustands nicht erfolgreich verlaufen würde. | | | | In der Folge liess sich der Beschwerdeführer vom 12. Oktober 1999 bis 9. November 1999 in der Rehaklinik N.______ behandeln. Im Austrittsbericht vom 9. Dezember 1999 gelangten PD Dr. M.______, Dr. med.