_, Chefarzt der Rehaklinik N.______. Dieser hielt in seinem Bericht vom 10. August 1999 fest, dass der Beschwerdeführer an einer Contusio facialis/capitis, einer leichten traumatischen Hirnverletzung und einer HWS-Distorsion leide. Weiter bestünden ein zervikozephales Syndrom, neuropsychologische Defizite und eine posttraumatische Belastungsstörung.