_, Leitender Arzt, Psychiatrie und Psychotherapie FMH, und I.______, Oberarzt, Psychiater, zur Diagnose, dass der Beschwerdeführer an einer ängstlich depressiven Angststörung (ICD-10: F43.22) leide. Es bestehe bei ihm eine subdepressiv-ängstliche Entwicklung nach dem Verkehrsunfall, welche teilweise als Anpassungsstörung verstanden werden könne. Hinzu komme eine innere Unzufriedenheit mit der allgemeinen Lebenssituation, die sich durch das Gefühl äussere, als Mensch zweiter Klasse behandelt zu werden, ohne dass kurzfristig Aussicht auf eine Änderung bestehe. | | | | Letztlich hielten Dr. med. J.______, Leitender Arzt, Physikalische Medizin FMH, und Dr. med.