1. Mai 1999 bei einem Invaliditätsgrad von 100 % eine ganze Invalidenrente zu. | | | | 1.2 In den Jahren 2006 und 2011 wurde jeweils eine Rentenrevision durchgeführt. Die IV-Stelle teilte A.______ am 8. Februar 2006 sowie am 19. April 2011 mit, bei der Überprüfung des Invaliditätsgrads hätten keine rentenbeeinflussenden Änderungen festgestellt werden können, weshalb weiterhin Anspruch auf eine ganze Invalidenrente bestehe. | | | | 2. | | 2.1 Am 25. April 2012 wurde erneut eine Rentenrevision eingeleitet. Zur Überprüfung des Anspruchs auf IV-Leistungen gab die IV-Stelle beim Ärztlichen Begutachtungsinstitut (ABI) C.______ eine interdisziplinäre Begutachtung in Auftrag. Diesem Gutachten vom