Dabei ist das Verhalten der ausländischen Person in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse zu würdigen (BGer-Urteil 2A.465/2001 vom 31. Oktober 2001 E. 2c). | |||||||| | | |||||||| | 3. | |||||||| | Der Gesuchsgegner führte anlässlich der heutigen Anhörung im Wesentlichen aus, dass er in Luxemburg geboren worden sei. Er sei Pensionär und schwedischer Staatsbürger, wobei seine schwedischen Papiere in Basel an der Grenze liegen würden. Er habe vor 35 Jahren in Genf Asyl erhalten und nichts mit Bosnien oder dem Balkan zu tun. Da ihm ihm vier Organe gestohlen worden seien, habe man ihn in Chur entlassen, damit er das Rote Kreuz aufzusuchen könne.