Der Präsident zieht in Betracht: | |||||||| | I. | |||||||| | 1. | |||||||| | 1.1 Am 21. September 2013 wurde A.______ in Genf aufgrund einer Ausschreibung zur Verhafung im Fahndungssystem Ripol angehalten und zwecks Vollzug der Wegweisung dem Kanton Graubünden zugeführt. A.______ waren mehrere Einbruchdiebstähle im Kanton Graubünden zu Last gelegt worden, weshalb er mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Graubünden vom 23. September 2013 in Untersuchungshaft versetzt wurde. | |||||||| | | |||||||| | 1.2 Am 10. Oktober 2013 um 9.25 Uhr eröffnete das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden A.__