285 Abs. 2 ZGB einen Anspruch gegenüber dem Kindsvater A.______ geltend machen will, ist sie diesbezüglich auf den Zivilweg zu verweisen. | |||||||| | | |||||||| | III. | |||||||| | Die Gerichtskosten sind auf die Staatskasse zu nehmen (Art. 1 FamZG i.V.m. Art. 61 lit. a ATSG). | |||||||| | Demgemäss erkennt die Kammer: | |||||||| |