| |||||||| | | |||||||| | 2.2 Seit dem 1. Januar 2011 besteht ein Familienzulagenregister (FamZReg) für die ganze Schweiz, in welchem alle Zulagenbezüger und die zulagenberechtigten Kinder erfasst werden. Dieses wird gemäss Art. 21a FamZG von der Ausgleichskasse geführt, um den Doppelbezug von Familienzulagen nach Art. 6 FamZG zu verhindern (lit. a), Transparenz über bezogene Familienzulagen herzustellen (lit. b), die Stellen nach Art. 21c FamZG beim Vollzug dieses Gesetzes zu unterstützen (lit. c), dem Bund und den Kantonen als Auskunftsstelle zu dienen sowie die für die statistischen Erhebungen benötigten Daten zu liefern (lit.