Mit Abtretungserklärung vom 27. April 2010 ermächtigte diese die Ausgleichskasse des Kantons Glarus zur direkten Auszahlung der Kinderzulagen an die Sozialen Dienste. | |||||||| | | |||||||| | 2. | |||||||| | Am 14. Juni 2013 verfügte die Familienausgleichskasse, dass die Sozialen Dienste die doppelt ausgerichteten Familienzulagen in der Höhe von Fr. 12'000.- zurückzuerstatten hätten, wobei infolge Verrechnung des Rückforderungsbetrags mit dem Anspruch der Sozialen Dienste auf Familienzulagen für D.______ für die Monate April bis Juni 2013 in der Höhe von Fr. 600.- lediglich noch Fr. 11'400.- geschuldet seien.