bei der Kantonalen Familienausgleichskasse Glarus Kinderzulagen für seine beiden Kinder B.______, geboren […] 2002, und C.______, geboren […] 2006, sowie für deren ältere Halbschwester D.______, geboren […] 1998. Die Alimentenhilfe der Sozialen Dienste meldete A.______ am 2. März 2010 erneut zum Bezug von Kinderzulagen an. | |||||||| | | |||||||| | 1.2 Am 22. April 2010 wurde auch E.______, die Mutter der drei obgenannten Kinder, von den Sozialen Diensten, Stützpunkt Nord, zum Bezug von Kinderzulagen angemeldet. Mit Abtretungserklärung vom 27. April 2010 ermächtigte diese die Ausgleichskasse des Kantons Glarus zur direkten Auszahlung der Kinderzulagen an die Sozialen Dienste.