K.______ verzichtete in der Folge, formell als Beigeladene aufzutreten. Die übrigen Anwohner beantragten am 16. Oktober 2012 die Abweisung der Beschwerde; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der H.______ AG. | ||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||| | 2.4 Die H.______ AG hielt in ihrer Replik vom 3. Januar 2013 an ihren Beschwerdeanträgen fest. In ihrer Stellungnahme vom 14. Januar 2013 zur Replik hielten die Anwohner an ihren Anträgen fest und führten dabei aus, dass der Betrieb des Sandumschlagplatzes unverzüglich einzustellen sei. Ebenso hielt der Gemeinderat Glarus Nord in seiner Duplik vom 6. Februar 2013 an seinen Anträgen fest.