Der Gemeinderat Glarus Nord beschloss am 20. Juni 2012, dass bis zur Einstellung des Glasumschlagplatzes am 31. Dezember 2012 folgende Betriebszeiten einzuhalten seien: Montag bis Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten seien das Ausführen lärmintensiver und staubverursachender Arbeiten sowie sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit dem Glas- und Sandumschlag untersagt. Weitere Massnahmen blieben vorbehalten (Disp.-Ziff. 1). Per 1. Januar 2013 müsse für die zukünftige Nutzung der Liegenschaft/des Betriebs eine baurechtliche Stellungnahme/Bewilligung, insbesondere in lärmschutz- und luftreinhalterechtlicher Hinsicht, vorliegen (Disp.-Ziff. 2).