||||||||||||||||||||||||||| | I. | ||||||||||||||||||||||||||| | 1. | ||||||||||||||||||||||||||| | 1.1 Die H.______ AG betreibt an der […]strasse in […] (Gemeinde Glarus Nord) einen Glas- und Sandumschlagplatz. Der Umschlagplatz befindet sich in der Wohn-Gewerbezone B mit der Lärmempfindlichkeitsstufe III. Der Glasumschlag wurde im Sommer 2013 eingestellt. | ||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||| | 1.2 Der Gemeinderat Glarus Nord beschloss am 20. Juni 2012, dass bis zur Einstellung des Glasumschlagplatzes am 31. Dezember 2012 folgende Betriebszeiten einzuhalten seien: Montag bis Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr.