Wie aus dem Arbeitsvertrag vom 9. Juli 2003 entnommen werden kann, wurde der Klägerin zunächst ein Nettojahreslohn in der Höhe von Fr. 24'700.- (inkl. 13. Monatslohn) ausgerichtet. Gestützt auf die bei den Akten liegenden Lohnausweise ergibt sich weiter, dass ab dem Jahr 2006 ein Nettojahreslohn in der Höhe von Fr. 26'000.- (13 x Fr. 2'000.-) bezahlt wurde, was mit den Jahreslohnangaben gemäss den Bescheinigungen zur Kollektivversicherung der C.______ weitgehend übereinstimmt.