| |||||||||| | | |||||||||| | 4.1.2 Der Beklagte bringt diesbezüglich vor, dass die Eintrittsschwelle in den Jahren 2003 und 2004 Fr. 28'485.- betragen habe. Wie oben dargelegt betrug der minimale Lohn für den Eintritt jedoch nur rund Fr. 25'320.-, wobei entgegen der Ansicht des Beklagten der minimal koordinierte Lohn in der Höhe von Fr. 3'165.- (Jahre 2003 und 2004) nicht hinzuzuzählen ist. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.2 Wie aus dem Arbeitsvertrag vom 9. Juli 2003 entnommen werden kann, wurde der Klägerin zunächst ein Nettojahreslohn in der Höhe von Fr. 24'700.- (inkl. 13. Monatslohn) ausgerichtet.