| |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 Die Klägerin rügt, dass der Beklagte es während ihrer Anstellung versäumt habe, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die obligatorische berufliche Vorsorge in der Höhe von insgesamt Fr. 8'906.- einzuzahlen. Zwar habe er die BVG-Beiträge in den Lohnausweisen der Jahre 2003 bis 2011 als Abzüge deklariert, jedoch seien diese nicht vollumfänglich bei der Vorsorgeeinrichtung einbezahlt worden. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2