Dispositiv-Ziffer 3 des Beschlusses vom 26. November 2013 wird abgeändert und der Aufgabenkatalog des Beistands wie folgt angepasst: Einkommens- und Vermögensverwaltung, mit Ausnahme der Zahlung von laufenden, alltäglichen Verbindlichkeiten (Rechnung Heimkosten, Krankenkasse etc.); Verwaltung der Wertschriften; Verwaltung der beiden Liegenschaften; Vertretung der persönlichen Interessen von B.______ (in Absprache mit Rechtsanwalt H.______). Dispositiv-Ziffer 5 wird aufgehoben und die Sache zur Neufestsetzung der Beistandsentschädigung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen.