Die Beschwerde ist daher teilweise gutzuheissen. Der Aufgabenkatalog des Beistandes in Dispositiv-Ziffer 3 ist wie folgt abzuändern: Einkommens- und Vermögensverwaltung, mit Ausnahme der Zahlung von laufenden, alltäglichen Verbindlichkeiten (Rechnung Heimkosten, Krankenkasse etc.); Verwaltung der Wertschriften; Verwaltung der beiden Liegenschaften; Vertretung der persönlichen Interessen von B.______ (in Absprache mit Rechtsanwalt H.______). | |||||||| | | |||||||| | 4.9 Aufgrund des geschmälerten Aufgabenkatalogs ist die dem Beistand für das Mandat zustehende Jahrespauschale unter Umständen anzupassen.