In der Bankvollmacht vom 12. Juli 2012 hat B.______ denn auch unterschriftlich anerkannt, dass die Vollmacht auch im Falle ihrer Handlungsunfähigkeit unverändert weiter bestehen soll. Es verstösst daher gegen das Prinzip der Subsidiarität, wenn die Vertretung in alltäglichen administrativen Angelegenheiten (insbesondere im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Post, Banken, Versicherungen und Sozialversicherungen, Institutionen und Privatpersonen) einem Beistand übertragen wird. Diese Aufgabe kann ohne Weiteres durch die Beschwerdeführerin und die beiden anderen Kinder wahrgenommen werden.