| |||||||| | | |||||||| | 4.4 B.______ hat somit in Bezug auf die Vertretung in administrativen Angelegenheiten, zumindest was die Bezahlung der laufenden Rechnungen angeht, vorgesorgt. Sie hat damit hauptsächlich die Beschwerdeführerin beauftragt. In der Bankvollmacht vom 12. Juli 2012 hat B.______ denn auch unterschriftlich anerkannt, dass die Vollmacht auch im Falle ihrer Handlungsunfähigkeit unverändert weiter bestehen soll.