Sie habe ihr hierzu eine Vollmacht ausgestellt. Die Bankangestellten wüssten, wer Geld bekomme. Sie würden die Beschwerdeführerin kennen und ihr Geld für die Zahlungen geben. In finanziellen und administrativen Angelegenheiten kenne sie sich aus und wolle keine Unterstützung. Sie vertraue ihren Kindern. Anlässlich ihrer Anhörung am 18. September 2013 gab B.______ erneut an, dass die Beschwerdeführerin für sie Botengänge erledige und Rechnungen bezahle. Sie wolle aber nicht, dass die Beschwerdeführerin die gesamte Vermögensverwaltung übernehme. | |||||||| | | |||||||| | 4.4 B.__