| |||||||| | | |||||||| | 4.3 Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie besorge für B.______ seit Juli 2012 die Zahlung der Rechnungen und verfüge hierzu über eine Vollmacht ihrer Mutter bei der Bank G.______. Zudem sei sie überall als Ansprechpartnerin gelistet und erledige die Angelegenheiten mit der Krankenkasse. Diese Angaben wurden durch die Schwester am 4. September 2013 bestätigt. B.______ führte im Erstgespräch vom 30. August 2013 aus, dass der Sohn oder die Tochter den Briefkasten leerten. Die Rechnungen würden ihr dann gebracht und sie entscheide, was bezahlt werde. Die Beschwerdeführerin mache die Zahlungen. Sie habe ihr hierzu eine Vollmacht ausgestellt.