___ als Beistand vorgeschlagen. Damit habe sich A.______ einverstanden erklärt. E.______ sei bereit, das Mandat zu übernehmen. B.______ habe sich zur Errichtung einer Beistandschaft gesundheitshalber nicht äussern können, sich jedoch bereit erklärt, mit E.______ zusammenzuarbeiten. | |||||||| | | |||||||| | 4. | |||||||| | 4.1 Vorliegend ist unbestritten, dass B.______ aufgrund ihrer zunehmenden Altersdemenz an einem Schwächezustand leidet, der die Errichtung einer Beistandschaft zur Vertretung in administrativen und finanziellen Angelegenheiten notwendig macht (vgl. dazu Helmut Henkel, in Geiser/Reusser, Basler Kommentar zum Erwachsenenschutzrecht, 2012, Art. 390 N. 10 ff.).