| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 4.5.2 Die Erteilung einer Baubewilligung aufgrund der Bestandesgarantie kommt nur dann in Frage, wenn eine ursprünglich rechtmässig erstellte Baute durch die Änderung des Nutzungsplans zonenwidrig geworden ist. Der Beschwerdegegner 1 geht indessen zumindest implizit davon aus, dass das bestehende Gebäude zonenkonform genutzt wurde, will er doch die Zonenkonformität des geplanten Vorhabens daraus ableiten, dass die geplante Nutzung mit der früheren Nutzung vergleichbar sei.