So erkannte beispielsweise der Gemeinderat Münchenstein richtig, dass die Erstellung einer Unterkunft für Asylsuchende in der Gewerbezone nicht zulässig ist, sondern der Umzonung der Parzelle in eine Wohnzone oder eine Zone für öffentliche Werke und Anlagen bedarf (vgl. Ratschlag des Gemeinderats Münchenstein für die Einwohnergemeindeversammlung vom 20. März 2003, Ziff. 7.1, abrufbar unter www.muenchenstein.ch/dl.php/ de/20060123143310/Ratschlag_2003_0320.pdf).