| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 4. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 4.1 Vor Verwaltungsgericht ist zu Recht nicht mehr strittig, dass der geplante Umbau und die Umnutzung des Restaurants Edelweiss in eine Unterkunft für Asylsuchende einer Baubewilligung bedarf. Umstritten und im vorliegenden Verfahren zentral ist hingegen die Frage, ob das in der Gewerbezone der Gemeinde Riedern geplante Bauvorhaben zonenkonform ist, was gemäss Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG und Art. 76 Abs. 1 RBG grundsätzlich Voraussetzung für eine Baubewilligung ist.