| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 3.3 Der Beschwerdegegner 2 führt aus, dass bei fünf von insgesamt sieben Baubewilligungsentscheiden, die nach Einführung der neuen Bauordnung getroffen worden seien, eine Vergrösserung des bestehenden Wohnraums bewilligt worden sei. Dabei habe der ehemalige Gemeinderat Riedern jeweils explizit erklärt, die Bauvorhaben würden den Zonenvorschriften entsprechen.