11 BO nicht vermehrt. Unzutreffend sei es auch, darauf abstellen zu wollen, dass die meisten Baugesuche nur Wohnbauten betroffen hätten. Die markante und dominante Baute in der Zone umfasse mit Sicherheit ein Mehrfaches des Volumens aller Wohnbauten in der Zone. Der Vergleich mit einer Hotelnutzung sei schliesslich abwegig. Daneben könne von der Zonenkonformität eines Hotels in der Gewerbezone keine Rede sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 3.2