__ Einsprache. Die Baukommission der Gemeinde Glarus wies die Einsprachen am 26. März 2013 ab, soweit sie darauf eintrat, und erteilte dem Kanton Glarus die Baubewilligung unter verschiedenen Auflagen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.2 Die dagegen erhobene Beschwerde wies das DBU unter Ausstand des Departementsvorstehers am 11. November 2013 ab. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 2. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 2.1 In der Folge gelangten A.__