| |||||||||| | | |||||||||| | Indem die Beschwerdeführerin nachweist, dass C.______ seinen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft bereits einen Monat nach Kündigung des Darlehens seiner Frau übertragen hatte und diese die Liegenschaft in der Folge an die gemeinsame Tochter übertrug, welche die Liegenschaft nun zum Verkauf ausgeschrieben hat, bestehen hinreichende Indizien dafür, dass sich die Prüfung einer paulianischen Anfechtungsklage rechtfertigt. Die Beschwerdeführerin hat damit ihr Interesse glaubhaft gemacht.