Zwar erwähnte Dr. D.______ eine Progredienz der bereits vor fünf Jahren festgestellten chondralen Läsion medial. Er äusserte dies aber nur vermutungsweise und nicht, inwiefern sich die Progredienz auf die Arbeitsfähigkeit in einer leichten, wechselbelastenden Tätigkeit auswirkt. Zudem ist dem Bericht von Dr. C.______ nichts mehr zu entnehmen, was auf anhaltende Knieschmerzen hindeuten würde. Damit muss höchstens auf eine vorübergehende Verschlechterung des Gesundheitszustands geschlossen werden. Schliesslich erwähnte Dr. E.______ in seiner Stellungnahme, dass durch die aufgelaufenen medizinischen Akten keine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands ausgewiesen sei.