_ enthalte keine Anhaltspunkte dafür, dass ein massgeblich veränderter Gesundheitszustand des Beschwerdeführers vorliege. Aufgrund von polytopen degenerativen Veränderungen am Bewegungsapparat sei in angestammter Tätigkeit weiterhin von einer Arbeitsunfähigkeit von 100 % auszugehen. In Anlehnung an das Gutachten von Dr. F.______ vom 7. November 2006 sei ihm eine leichte Tätigkeit weiterhin zu 50 % zumutbar. Eine vorzeitige medizinische Reevaluation sei nicht zu empfehlen, da kein Potential für eine wesentliche Verbesserung vorhanden sei. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.3.2 Dr. C.______ ergänzte seine Diagnosen gemäss Schreiben vom 5. Dezember 2011 mit einem akuten Vorderwandinfarkt.