17 Abs. 1 ATSG. Damit bildet der Sachverhalt im Zeitpunkt der ursprünglichen Rentenverfügung vom 1. März 2006 Ausgangspunkt und ist mit demjenigen der vorliegend angefochtenen Verfügung zu vergleichen (vgl. zum Ganzen BGer-Urteil 8C_3/2012 vom 25. April 2012 E. 3.3). | |||||||||| | | |||||||||| | 6.2 Der Beschwerdeführer erlitt am [...] infolge eines Auffahrunfalles mit seinem Personenwagen ein Schleudertrauma, wobei er aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als [...] bereits zuvor Rückenbeschwerden zu beklagen hatte.