erneut ein Gesuch um revisionsweise Erhöhung der halben Invalidenrente, welches die IV-Stelle mit Verfügung vom 8. November 2013 abwies. | |||||||||| | | |||||||||| | 3.2 Dagegen erhob A.______ am 11. Dezember 2013 Beschwerde beim Verwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 8. November 2013 sowie die Rückweisung der Sache zur ergänzenden medizinischen Abklärung und zur Neuentscheidung. Ferner begehrte er die unentgeltliche Prozessführung und die unentgeltliche Rechtsverbeiständung; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der IV-Stelle. | |||||||||| | | |||||||||| | Die IV-Stelle schloss am 15. Januar 2014 auf Abweisung der Beschwerde.