Nach durchgeführtem Abklärungsverfahren sprach ihm die IV-Stelle am 1. März 2006 rückwirkend ab 1. November 2004 eine halbe Invalidenrente zu. Die am 3. April 2006 dagegen erhobene Einsprache wies die IV-Stelle mit Entscheid vom 13. März 2007 ab. Am 13. April 2007 gelangte A.______ mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung des Einspracheentscheids sowie die Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde am 27. Februar 2008 (VGer-Urteil VG.2007.00044) ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | Am 18. März 2010 stellte A.___