A/11/1 und B/10/1). Solange die Gemeinde Braunwald selbständig war, ergaben sich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgleichheitsgebots keine Probleme. | | | | Per 1. Januar 2011 fusionierte die Gemeinde Braunwald aber zusammen mit zwölf anderen Ortsgemeinden zur neuen Gemeinde Glarus Süd. Diese steht in der Pflicht, sämtliche Einwohner gleich zu behandeln. Es widerspricht nun dem Rechtsgleichheitsgrundsatz, wenn die Beigeladene in Braunwald das Erstellen und den Unterhalt selbst der in der Bauzone liegenden Strassen der Beschwerdegegnerin 1 überlässt, deren Mitglieder sämtliche Lasten zu tragen haben, in den übrigen Gemeindeteilen die Strassenbaulast aber selber trägt.